"Gesetz über das Inverkehrbringen, Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten."
Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonneauf Rädern bedeutet, das das Produkt in der Europäischen Union einer getrennten Müllsammlung zugeführt werden muss. Dies giltfür das Produkt und allemit diesem Symbol gekennzeichneten Zubehörteile. Gekennzeichnete Produkte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an einer Annahmestelle für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden.
Informationen zur Entsorgung und der Lage des nächsten Recyclinghofes erhalten Sie z.B. bei Ihrer Stadtreinigung oder in den "Gelben Seiten".
Wenn Sie die Verpackung entsorgen möchten, achten Sie bitte auf die entsprehenden Umweltvorschriften in Ihrem Land. Entsorgen Sie die Verpackung in Deutschland über eine Sammlung des Dualen Systems "Grüner Punkt".




